Hier finden sie Informationen aus der Fraktionsarbeit

4. Kostenbeteiligung an der Hauptschule Bad Neuenahr - Ahrweiler

3. Neues Ratsmitglied Richard Horn als Nachfolger für Wolfgang Seiler

1.

  FWG  Fraktion

  im Rat der Gemeinde Grafschaft

 

  Lothar Barth                                       Holunderweg 11

  Fraktionsvorsitzender                          53501 Grafschaft-Ringen

                                                           Tel.              02641 / 6602

                                                           FAX            02641 / 6683

Handy    0177 / 632 86 90

Mail: Barth.GmbH@t-online.de

 

Ringen,  25. August  2008

 

Herrn Bürgermeister

Achim Juchem

 

Antrag der FWG-Fraktion auf Ergänzung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 11. September 2008

 

 

Sehr geehrter Herr Juchem,

 

die FWG Fraktion im Gemeinderat Grafschaft stellt für obige Sitzung den Antrag, den Punkt „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ auf die Tagesordnung zu setzen

·         Schaffung der Voraussetzungen zur Erlangung der Zertifizierung  „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“

 

Beschlussvorschlag:

Bevor der Gemeinderat abschließend über die  Einleitung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der Güte- und Prüfkriterien beschließen kann, - um das entsprechende Gütezeichens ( Zertifizierung als mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung) zu beantragen - erteilt der Gemeinderat der Verwaltung folgenden Prüfauftrag:

 

 

·         Welche Kosten kommen im Falle der Zertifizierung als mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung auf die Gemeinde zu?

a)       erstmalige Kosten zur Erlangung der Zertifizierung?

b)       Anschließende turnusmäßige Kosten zur Erlangung der Folgezertifizierungen ?

c)       Kosten der Fremdüberwachung / TÜV ?

d)       Verändern sich diese Kosten bei einem evtl. Beitritt der Gemeinde Grafschaft zur „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“?

 

·         Prüfung des Beitritts, der Beitrittskosten und Prüfung der Satzung bei einem evtl. Beitritt der Gemeinde Grafschaft zur „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“

·         Die Güte- und Prüfbestimmungen sehen Garantien in 13 Bereichen vor. Welche dieser 13 Punkte werden bereits heute aus Verwaltungssicht erfüllt?

 

·         In welchem Zeitrahmen sieht die Verwaltung eine Umsetzung der zur Erlangung des Zertifikates notwendigen Maßnahmen als realistisch an?

 

·         Evtl. ist in den Hauptausschuss oder Gemeinderat  ein Mitglied des Vorstandes der „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“ einzuladen, der über die Ziele und Erfolge des Vereins, sowie über die Zertifizierung  berichtet.

 

 

Sachlage:

 

Kommunen sind gut beraten und haben zudem einen wesentlichen Vorteil im Standortwettbewerb um kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie sich an deren Belange orientieren. Die Umsetzung ist indes ein Prozess, der durch alle betroffenen Verwaltungsinstanzen erfolgen muss und  ist von daher nicht einfach  zu realisieren. Die „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“ liefert Hilfestellung, legt die Kriterien bundeseinheitlicher Voraussetzungen hierzu fest und zeichnet aus.

 

Verschiedene Kommunen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entwickelten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL und mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie klare, messbare Kriterien.

 

Die Ziele und Vorteile des RAL-Gütezeichens sind:

 

·         Der Service für Unternehmen bei Genehmigungsverfahren, insbesondere in Form der Bearbeitungszeiten, bzw. die Dienstleistungsqualität werden gesteigert. Die Kommune soll für Unternehmen ein verlässlicher Partner sein.

 

·         Es werden ansiedlungsfreundliche Bedingungen für neue Unternehmen geschaffen bzw. die Bedingungen für bestehende Unternehmen verbessert.

 

·         Das Gütezeichen soll die Ernsthaftigkeit dokumentieren, mit der die Kommune den Standortfaktor „wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln“ verbessern möchte. Das wirtschaftsfördernde und mittelstandsfreundliche Profil der Kommunalverwaltung wird damit nach Außen dokumentiert. Neben der Serviceverbesserung ist auch ein Imagegewinn zu erwarten.

 

·         Die Mittelstandsorientierung von Kommunen wird ergebnisorientiert gemessen, damit nachprüfbar und vergleichbar. Das Gütezeichen garantiert einen einheitlichen hohen Standard in allen zertifizierten Kommunen.

 

·         Mit der Einbeziehung der Kundensicht durch die Unternehmensbefragung wird ein konstruktiver Dialog mit der regionalen Wirtschaft aufgebaut und gesichert.

 

·         Zufriedene Unternehmer/innen sind Botschafter für den Standort und die beste Standortwerbung.

 

Der Vorteil einer Zertifizierung für die Kommune: Sie kann das Gütezeichen als deutschlandweit anerkanntes Qualitätsmerkmal aktiv zur Standortwerbung einsetzen.

 

 

Im November 2007 wurde der Gütegemeinschaft für ihren gemeinschaftlichen Ansatz zur Entwicklung klarer und messbarer Kriterien für wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln und deren Verbreitung der Artus-Preis für Entbürokratisierung verliehen.

 

Die Vermarktungserfolge im Gewerbepark Grafschaft und im Innovationspark Rheinland zeigen, dass unsere Verwaltung  in den letzten Jahren bereits entscheidende Schritte dazu getan,  Vorteile im Sinne  des RAL Gütezeichens zu erreichen. Zur Positionsverbesserung im hart umkämpften Bereich Gewerbeansiedlungen sollten wir uns aber nicht scheuen, diese Kriterien verpflichtend einzuführen, damit unsere Kommunalverwaltung  das Gütezeichen „Mittelstandorientierte Kommunalverwaltung“ führen darf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Barth

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2.

  FWG  Fraktion

  im Rat der Gemeinde Grafschaft

  Lothar Barth

  Fraktionsvorsitzender

Holunderweg 11

53501 Grafschaft-Ringen

Tel.              02641 / 6602

FAX            02641 / 6683

Handy    0177 / 632 86 90

eMail: Barth.GmbH@t-online.de

 

Ringen,  31 . Juli  2008

 

  Herrn Bürgermeister

  Achim Juchem

 

 

Antrag der FWG-Fraktion auf Ergänzung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 11. September 2008

 

 

Sehr geehrter Herr Juchem,

 

die FWG Fraktion im Gemeinderat Grafschaft stellt für obige Sitzung den Antrag, den Punkt „Reduzierung der geplanten Ausweisung eines Neubaugebietes in Grafschaft-Esch auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die bisherige Planung im vorgesehenen Umfang aufzugeben und die Ausweisung eines Neubaugebietes auf den Bereich entlang der Weststraße zu beschränken. Der Ortsbeirat soll sich nochmals mit der Angelegenheit befassen. Hinsichtlich des Ankaufs von Flächen aus der ursprünglichen Planung zum Zwecke einer Nutzung als Ausgleichsflächen für das in der Größe reduzierte Baugebiet  ist der Bedarf durch die Gemeindeverwaltung zu klären. 

 

Begründung:

Basis der aktuellen Beschlusslage ist, dass bis Jahresmitte die im Verfahren noch fehlenden wichtigen Gutachten und Stellungnahmen vorliegen sollen und danach die Abwägung des gesamten
Bebauungsplanes stattfinden kann. Wir sind nach intensiver Diskussion und nach Rücksprache mit den Bürgern von Esch bereits jetzt zu der Überzeugung gelangt, dass das Baugebiet in der bisher geplanten Größe überdimensioniert ist. 

 

Die FWG schlägt konkret vor,  wenn nach Auswertung der in Auftrag gegebenen Gutachten, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Einwendungen der Bürger ein Neubaugebiet in Esch an diesem Standort realisierbar ist, dieses lediglich in stark reduzierten Umfang entlang der Weststraße auszuweisen.

 

Der Gemeinderat hat in seinem  Beschluss vom 5. September 2002 grundsätzliche Ziele für die Baulandbereitstellung verabschiedet. Einer dieser konkret formulierten, immer noch gültigen Leitsätze lautet: „Wachstum muss für den Ort zumutbar sein und vom Bürger verkraftet werden können“.  Es ist in den letzten Monaten wohl allen deutlich geworden, dass ein Neubaugebiet in der bisher verfolgten  Größenordnung in der Bevölkerung des Ortes Esch keine Akzeptanz finden wird.

 

Da wir die Nachfrage nach so vielen Bauplätzen im Ort Esch nicht sehen, gilt es auch das mit der Ausweisung und Erschließung  - im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements -  eines solch großen Baugebietes in Esch verbundene Risiko einer späteren Übernahme von nicht verkauften Bauplätzen durch die Gemeinde zu minimieren. Hier sollte die moderate Entwicklung aller Ortsbezirke beachtet werden und an einem bei Kaufinteressenten beliebteren Ort , an dem auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, - zum Beispiel in Gelsdorf – ein weiteres kleines Baugebiet ausgewiesen werden, um den Baulandbedarf im Bereich der oberen Grafschaft zu decken.

 

Überdies wird einer Interessenkollision mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen, dem man vor Jahren nahe gelegt hat, aus dem Ortskern auszusiedeln, entgegen gewirkt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Barth

 

Anmerkung nach der Ratssitzung:

Vor diesem FWG-Antrag wurde die Erstellung von Gutachten hinsichtlich Konfliktpotentialen mit Termin im ersten Halbjahr 2008 in Auftrag gegeben.

Im Zusammenhang mit der Ratssitzung wurde bekannt, dass von anderer Seite, die die Stimmigkeit der beauftragten Gutachten mutmaßlich bezweifelt, ein weiteres Gutachten angekündigt wurde. Obwohl die Sachlage grundsätzlich keine gravierenden Abweichungen in Gutachten zulassen dürfte, könnten doch inhaltliche Abweichungen zu berücksichtigen sein.

Insofern wurde von der FWG der Antrag in der Ratssitzung modifiziert.

 

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3. vom 11. September 2008

 

Langjähriger Kommunalpolitiker rückt wieder in den Grafschafter Rat

 

Richard Horn, FWG, folgt Wolfgang Seiler nach.

 

In der letzten Ratssitzung des Grafschafter Gemeinderates verpflichtete Bürgermeister

Achim Juchem den 55-jährigen Bankkaufmann aus Bengen als neues Ratsmitglied. Das langjährige FWG-Vorstandsmitglied gehörte dem Rat der Gemeinde Grafschaft bereits von 1984-1999 an. Insgesamt ist er seit 1979 aktiv in der Kommunalpolitik tätig.

 

Wolfgang Seiler hatte neben dem Ratssitz auch seine Mandate in den Ausschüssen niedergelegt. Richard Horn hat nun nach dem einstimmigen Votum des Gemeinderates auch Sitz und Stimme im Haupt- und Finanzausschuss, Schulträgerausschuss, Bodenmanagementausschuss sowie im Kultur- und Sportausschuss.

 

Neben seiner langjährigen Tätigkeit in der Grafschaft gehört der zweifache Familienvater dem FWG-Kreisvorstand an und ist Mitglied im Sportausschuss des Kreistages.

 

Schwerpunkte seiner zukünftigen Arbeit im Kommunalparlament sind die Bereiche Haushalt/Finanzen, Eigenbetriebe der Gemeinde (Wasser- und Abwasserwerke) und die Vereins- und Jugendförderung

 

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4. im September 2008

 

Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung

Kostenbeteiligung an der Hauptschule Bad Neuenahr-Ahrweiler

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Juchem,

 

im Rahmen der Beratungen und Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplan 2008

mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wiederum einen nicht unerheblichen Investitionskostenanteil bei der Gemeinde Grafschaft

angefordert hat.

 

Ich bitte Sie in der nächsten öffentlichen Ratssitzung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1 .Sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grafschaft und der Stadt

    Bad Neuenahr-Ahrweiler zeitlich begrenzt und gibt es eine Möglichkeit über die    vertraglichen Inhalte neu zu verhandeln?

2. Wie sieht der Kostenübernahmeschlüssel aus ?

3. Wie hoch ist der Anteil den die Gemeinde Grafschaft in dem Zeitraum von 1999 bis einschl. 2008 bisher übernommen hat?

4. Gibt es ein Mitspracherecht, bzw. in welcher Form wird die Gemeinde Grafschaft  vor der Durchführung von Investitionsmaßnahmen konsultiert?

 

 

Mit freundlichen Grüssen

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