Hier finden sie Informationen aus
der Fraktionsarbeit
4.
Kostenbeteiligung an der Hauptschule Bad
Neuenahr - Ahrweiler
3.
Neues Ratsmitglied Richard Horn
als Nachfolger für Wolfgang Seiler
1.
im Rat der Gemeinde Grafschaft
Handy 0177 / 632 86 90
Mail: Barth.GmbH@t-online.de
Ringen, 25.
August 2008
Herrn
Bürgermeister
Achim Juchem
Antrag
der FWG-Fraktion auf Ergänzung der Tagesordnung des
öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 11. September 2008
Sehr geehrter Herr Juchem,
die FWG Fraktion im Gemeinderat Grafschaft stellt für obige
Sitzung den Antrag, den Punkt „Mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltung“ auf die Tagesordnung zu setzen
·
Schaffung
der Voraussetzungen zur Erlangung der Zertifizierung „Mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltung“
Beschlussvorschlag:
Bevor der
Gemeinderat abschließend über die
Einleitung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der Güte- und
Prüfkriterien beschließen kann, - um das entsprechende Gütezeichens (
Zertifizierung als mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung) zu beantragen - erteilt
der Gemeinderat der Verwaltung folgenden Prüfauftrag:
·
Welche
Kosten kommen im Falle der Zertifizierung als mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltung auf die Gemeinde zu?
a)
erstmalige
Kosten zur Erlangung der Zertifizierung?
b)
Anschließende
turnusmäßige Kosten zur Erlangung der Folgezertifizierungen ?
c)
Kosten
der Fremdüberwachung / TÜV ?
d)
Verändern
sich diese Kosten bei einem evtl. Beitritt der Gemeinde Grafschaft zur
„Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen
e.V.“?
·
Prüfung
des Beitritts, der Beitrittskosten und Prüfung der Satzung bei einem evtl.
Beitritt der Gemeinde Grafschaft zur „Gütegemeinschaft
Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“
·
Die
Güte- und Prüfbestimmungen sehen Garantien in 13 Bereichen vor. Welche dieser
13 Punkte werden bereits heute aus Verwaltungssicht erfüllt?
·
In
welchem Zeitrahmen sieht die Verwaltung eine Umsetzung der zur Erlangung des
Zertifikates notwendigen Maßnahmen als realistisch an?
·
Evtl.
ist in den Hauptausschuss oder Gemeinderat
ein Mitglied des Vorstandes der „Gütegemeinschaft
Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“ einzuladen, der über
die Ziele und Erfolge des Vereins, sowie über die Zertifizierung berichtet.
Sachlage:
Kommunen
sind gut beraten und haben zudem einen wesentlichen Vorteil im Standortwettbewerb
um kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie sich an deren Belange
orientieren. Die Umsetzung ist indes ein Prozess, der durch alle betroffenen
Verwaltungsinstanzen erfolgen muss und
ist von daher nicht einfach zu
realisieren. Die „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltungen e.V.“ liefert Hilfestellung, legt die Kriterien
bundeseinheitlicher Voraussetzungen hierzu fest und zeichnet aus.
Verschiedene
Kommunen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entwickelten in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung
e.V. RAL und mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie klare, messbare Kriterien.
Die Ziele
und Vorteile des RAL-Gütezeichens sind:
·
Der
Service für Unternehmen bei Genehmigungsverfahren, insbesondere in Form der
Bearbeitungszeiten, bzw. die Dienstleistungsqualität werden gesteigert. Die
Kommune soll für Unternehmen ein verlässlicher Partner sein.
·
Es
werden ansiedlungsfreundliche Bedingungen für neue Unternehmen geschaffen bzw.
die Bedingungen für bestehende Unternehmen verbessert.
·
Das
Gütezeichen soll die Ernsthaftigkeit dokumentieren, mit der die Kommune den
Standortfaktor „wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln“
verbessern möchte. Das wirtschaftsfördernde und
mittelstandsfreundliche Profil der Kommunalverwaltung wird damit nach Außen
dokumentiert. Neben der Serviceverbesserung ist auch ein Imagegewinn zu
erwarten.
·
Die
Mittelstandsorientierung von Kommunen wird ergebnisorientiert gemessen, damit
nachprüfbar und vergleichbar. Das Gütezeichen garantiert einen einheitlichen
hohen Standard in allen zertifizierten Kommunen.
·
Mit
der Einbeziehung der Kundensicht durch die Unternehmensbefragung wird ein
konstruktiver Dialog mit der regionalen Wirtschaft aufgebaut und gesichert.
·
Zufriedene
Unternehmer/innen sind Botschafter für den Standort und die beste
Standortwerbung.
Der
Vorteil einer Zertifizierung für die Kommune: Sie kann das Gütezeichen als
deutschlandweit anerkanntes Qualitätsmerkmal aktiv zur Standortwerbung
einsetzen.
Im
November 2007 wurde der Gütegemeinschaft für ihren gemeinschaftlichen Ansatz
zur Entwicklung klarer und messbarer Kriterien für wirtschaftsfreundliches
Verwaltungshandeln und deren Verbreitung der Artus-Preis für
Entbürokratisierung verliehen.
Die
Vermarktungserfolge im Gewerbepark Grafschaft und im Innovationspark Rheinland
zeigen, dass unsere Verwaltung in den
letzten Jahren bereits entscheidende Schritte dazu getan, Vorteile im Sinne des RAL Gütezeichens zu erreichen. Zur
Positionsverbesserung im hart umkämpften Bereich Gewerbeansiedlungen sollten
wir uns aber nicht scheuen, diese Kriterien verpflichtend einzuführen, damit
unsere Kommunalverwaltung das
Gütezeichen „Mittelstandorientierte Kommunalverwaltung“ führen
darf.
Mit
freundlichen Grüßen
Gez.
Barth
2.
im Rat der Gemeinde Grafschaft
Handy 0177 / 632 86 90
eMail:
Barth.GmbH@t-online.de
Ringen, 31 . Juli
2008
Herrn Bürgermeister
Achim Juchem
Antrag
der FWG-Fraktion auf Ergänzung der Tagesordnung des
öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 11. September 2008
Sehr geehrter Herr Juchem,
die FWG Fraktion im Gemeinderat Grafschaft stellt für obige
Sitzung den Antrag, den Punkt „Reduzierung
der geplanten Ausweisung eines Neubaugebietes in Grafschaft-Esch“
auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die bisherige Planung im vorgesehenen Umfang aufzugeben
und die Ausweisung eines Neubaugebietes auf den Bereich entlang der Weststraße
zu beschränken. Der Ortsbeirat soll sich nochmals mit
der Angelegenheit befassen. Hinsichtlich des Ankaufs von Flächen aus der
ursprünglichen Planung zum Zwecke einer Nutzung als Ausgleichsflächen für das
in der Größe reduzierte Baugebiet ist der
Bedarf durch die Gemeindeverwaltung zu klären.
Begründung:
Basis der aktuellen Beschlusslage ist,
dass bis Jahresmitte die im Verfahren noch fehlenden wichtigen Gutachten und
Stellungnahmen vorliegen sollen und danach die Abwägung des gesamten
Bebauungsplanes stattfinden kann. Wir sind nach intensiver Diskussion und nach
Rücksprache mit den Bürgern von Esch bereits jetzt zu der Überzeugung gelangt,
dass das Baugebiet in der bisher geplanten Größe überdimensioniert ist.
Die FWG schlägt konkret vor,
wenn nach Auswertung der in Auftrag gegebenen Gutachten, der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Einwendungen der
Bürger ein Neubaugebiet in Esch an diesem Standort realisierbar ist, dieses
lediglich in stark reduzierten Umfang entlang der Weststraße auszuweisen.
Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom 5. September 2002
grundsätzliche Ziele für die Baulandbereitstellung verabschiedet. Einer dieser
konkret formulierten, immer noch gültigen Leitsätze lautet: „Wachstum
muss für den Ort zumutbar sein und vom Bürger verkraftet werden
können“. Es ist in den letzten
Monaten wohl allen deutlich geworden, dass ein Neubaugebiet in der bisher
verfolgten Größenordnung in der
Bevölkerung des Ortes Esch keine Akzeptanz finden wird.
Da wir die Nachfrage nach so vielen Bauplätzen im Ort Esch
nicht sehen, gilt es auch das mit der Ausweisung und Erschließung - im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements
- eines solch großen Baugebietes in Esch
verbundene Risiko einer späteren Übernahme von nicht verkauften Bauplätzen
durch die Gemeinde zu minimieren. Hier sollte die moderate Entwicklung aller
Ortsbezirke beachtet werden und an einem bei Kaufinteressenten beliebteren Ort
, an dem auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, - zum Beispiel in Gelsdorf – ein weiteres kleines Baugebiet ausgewiesen
werden, um den Baulandbedarf im Bereich der oberen Grafschaft zu decken.
Überdies
wird einer Interessenkollision mit dem bestehenden landwirtschaftlichen
Anwesen, dem man vor Jahren nahe gelegt hat, aus dem Ortskern auszusiedeln,
entgegen gewirkt werden.
Gez. Barth
Anmerkung
nach der Ratssitzung:
Vor diesem FWG-Antrag wurde die Erstellung von Gutachten hinsichtlich Konfliktpotentialen mit Termin im ersten Halbjahr 2008 in
Auftrag gegeben.
Im
Zusammenhang mit der Ratssitzung wurde bekannt, dass von anderer Seite, die die
Stimmigkeit der beauftragten Gutachten mutmaßlich bezweifelt, ein weiteres
Gutachten angekündigt wurde. Obwohl die Sachlage grundsätzlich keine
gravierenden Abweichungen in Gutachten zulassen dürfte, könnten doch
inhaltliche Abweichungen zu berücksichtigen sein.
Insofern
wurde von der FWG der Antrag in der Ratssitzung modifiziert.
3. vom 11. September 2008
Richard Horn, FWG, folgt Wolfgang
Seiler nach.
In der letzten Ratssitzung des Grafschafter Gemeinderates verpflichtete Bürgermeister
Achim Juchem
den 55-jährigen Bankkaufmann aus Bengen als neues
Ratsmitglied. Das langjährige FWG-Vorstandsmitglied
gehörte dem Rat der Gemeinde Grafschaft bereits von 1984-1999 an. Insgesamt ist
er seit 1979 aktiv in der Kommunalpolitik tätig.
Wolfgang Seiler hatte neben dem
Ratssitz auch seine Mandate in den Ausschüssen niedergelegt. Richard Horn hat
nun nach dem einstimmigen Votum des Gemeinderates auch Sitz und Stimme im
Haupt- und Finanzausschuss, Schulträgerausschuss, Bodenmanagementausschuss
sowie im Kultur- und Sportausschuss.
Neben seiner langjährigen Tätigkeit
in der Grafschaft gehört der zweifache Familienvater dem FWG-Kreisvorstand
an und ist Mitglied im Sportausschuss des Kreistages.
Schwerpunkte
seiner zukünftigen Arbeit im Kommunalparlament sind die Bereiche
Haushalt/Finanzen, Eigenbetriebe der Gemeinde (Wasser- und Abwasserwerke) und
die Vereins- und Jugendförderung
4. im
September 2008
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Juchem,
im Rahmen der Beratungen und
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplan 2008
mussten wir zur Kenntnis nehmen,
dass die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wiederum einen nicht unerheblichen
Investitionskostenanteil bei der Gemeinde Grafschaft
angefordert hat.
Ich bitte Sie in der nächsten öffentlichen
Ratssitzung um Beantwortung folgender Fragen:
1 .Sind die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Grafschaft und der Stadt
Bad Neuenahr-Ahrweiler zeitlich begrenzt und gibt es eine Möglichkeit
über die vertraglichen Inhalte neu zu
verhandeln?
2. Wie sieht der
Kostenübernahmeschlüssel aus ?
3. Wie hoch ist der Anteil den die
Gemeinde Grafschaft in dem Zeitraum von 1999 bis einschl. 2008 bisher
übernommen hat?
4. Gibt es ein Mitspracherecht, bzw.
in welcher Form wird die Gemeinde Grafschaft
vor der Durchführung von Investitionsmaßnahmen konsultiert?
Mit
freundlichen Grüssen